Vorlage - VO/2025/14272  

Betreff: BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Umsetzung des Beschlusses "Photovoltaik geht vor"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
22.05.2025 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Wie wurde der Bürgerschaftsbeschluss vom 28.09.2023 der Vorlage VO/2023/12449 umgesetzt?

 

Auszug aus dem Bürgerschaftsprotokoll:

 

Die Bürgerschaft hat am 28.09.2023 den Antrag beschlossen:

 

zu 10.5 LINKE & GAL: Photovoltaik geht vor

Vorlage: VO/2023/12449

Keine Wortmeldung

 

Beschluss: Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren - zumindest auf den Flächen, die nicht zum Weltkulturerbe zählen - nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden.

 

Beschluss:

Ja-Stimmen 25

Nein-Stimmen 17
 


Begründung

In den Lübecker Nachrichten wurde am 15. Mai 2025 berichtet, dass ein Hausbesitzer in der Wakenitzstraße sein Heim auf regenerative Energien umstellt und hierbei einige Hürden zu überwinden hatte. Unter anderem musste er eine Firma finden, die ihm rote Solarmodule verkaufen und auf seinem Dach montieren konnte. Schwarze Solarmodule, wie sie im Handel üblich sind, wurden aufgrund der roten Dachlandschaft nicht genehmigt. Das Haus unterliegt einer Erhaltungssatzung.

 

Der von der Bürgerschaft im September 2023 beschlossene Antrag der Fraktion Linke & GAL, VO/2023/12449Photovoltaik geht vor“, besagt eindeutig, dass die Gewinnung regenerativer Energie zumindestens auf Dächern, die nicht zum Weltkulturerbe zählen, nicht aufgrund ästhetischer Gründe verhindert werden soll. Erhaltungssatzungen hätten aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses nach unserer Auffassung entsprechend angepasst werden müssen, damit Klimaschutz Vorrang vor Ästhetik erhält und Menschen auf dem Weg zur Energiewende nicht durch hohe bürokratische Auflagen abgeschreckt werden.


 


Anlagen