Vorlage - VO/2025/14188  

Betreff: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Steinkamp, Uta
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
05.06.2025 
15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.06.2025 
34. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2025 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen
Geplante Entgeltordnung zum 01.08.2025 mit Synopse der bisherigen Fassung
Verpflegungskostenkalkualtion
Anlage 4 Stellungnahme der Kita-Beiräte
Stellungnahme der KEV_SEV (Stadtelternvertretung)
Elternbrief zur Änderung der EGO 2025
Begründung zur Änderung der EGO zum 1.8.2025
Rückmeldung zur Anpassung_EGO
Antwortformular zur Änderung der EGO 2025

Beschlussvorschlag

Die 13. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.2005 in der Fassung des 12. Nachtrages vom 01.03.2022 wird zum 01.08.2025r das Kindergartenjahr 2025/26 gemäß der Anlage 2 beschlossen.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

1.160 Frauenbüro

Kenntnisnahme

4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen

Kenntnisnahme

4.511 Elternbeiräte der 28 Kindertageseinrichtungen

18x Zustimmung, 6x keine Zustimmung, 4x keine Rückmeldung

Siehe Anlage 4

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine direkte Auswirkung auf Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche sind nur mittelbar durch die Elternbeiträge betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Beschluss der Bürgerschaft vom 27.03.25 zum Erlass der Satzung der Hansestadt Lübeck zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung in der Kindertagesbetreuung und § 31 Abs. 2 KitaG Verpflegungskostenbeiträge

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Eine Änderung der Entgeltordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird aus   folgenden Gründen für erforderlich gehalten:

 

1. Durch den Beschluss der Bürgerschaft der „Satzung der Hansestadt Lübeck zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung in der Kindertagesbetreuung“ vom 27.03.2025, wird die Anpassung der Entgelte der städtischen Kindertageseinrichtungen erforderlich.

 

2. Das KiTaG Schleswig-Holstein gibt allen Trägern vor, den Eltern nachzuweisen, dass erhobene Verpflegungsbeiträge „angemessen“ sind (§ 31 Abs.2 KiTaG). Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft darf aus Gründen der Gleichbehandlung von Angeboten der freien Träger sowie der Eltern nicht erheblich von der für die freien Träger geltenden abweichen. Das „Moratorium“ (Verzicht auf die Erhöhung der Verpflegungsbeiträge in der Entgeltordnung für Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck) sowie die Zahlung eines Verpflegungszuschusses in Höhe von 50,- EUR pro Monat für Eltern von bei freien Kitaträgern und in der Kindertagespflege betreuten Kindern läuft zum 31.07.2025 aus (VO/2024/13365). Die tatsächlichen Kosten für die Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen sind höher als bisher erhoben und müssen angepasst werden.

 

3. Mit dem KiTaG Schleswig-Holstein ist die bisher für die städtischen Kindertageseinrichtungen geltende Regelung einer 40,5-stündigen wöchentlichen Betreuungszeit (8,1 Stunden täglich) obsolet geworden, da eine bedarfsgerechte Randzeitenbetreuung eingerichtet wurde, die sich in der Entgeltordnung abbildet.

 

 


Begründung zu 1. für die Senkung der Entgelte

Grundsätzlich obliegt es den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 90 SGB VIII die Höhe der Kostenbeiträge für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach den §§ 22 bis 24 SGB VIII festzusetzen, wenn Landesrecht nichts Anderes regelt. Das KiTaG deckelt die Höhe der Elternbeiträge in § 31 KiTaG als eine Fördervoraussetzung für Kindertageseinrichtungen. Mit der am 27.03.2025 beschlossenen „Satzung der Hansestadt Lübeck zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung in der Kindertagesbetreuung“ wurde der Elternbeitrag unterhalb des im Gesetz genannten Höchstbetrags mit Wirkung zum 01.08.2025 auf 5,- EUR festgelegt.

 

Der monatliche Elternbeitrag richtet sich damit nach der wöchentlichen Betreuungszeit und darf maximal 5,- EUR pro wöchentlicher Betreuungsstunde betragen.

Die Elternbeiträge liegen unterhalb des möglichen Landesdeckels und werden von der Hansestadt Lübeck kompensiert. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen in Höhe von rund 353.000 EUR wurden im Zuge der neuen Satzung beim Produkt 365001 in den Aufwendungen berücksichtigt.

 

 

Begründung zu 2. für die Erhöhung der Verpflegungskosten

Das KiTaG regelt in § 31 Abs. 2 KiTaG, dass die Einrichtungsträger angemessene Verpflegungskosten erheben dürfen.

Die Kosten für die Verpflegung können durch das derzeit erhobene Entgelt nicht gedeckt werden und müssen daher erhöht werden.

Die erhöhten Verpflegungskosten sind angemessen und enthalten ausschließlich die berücksichtigungsfähigen Kosten für die Lebensmittel und die Personalkosten. Die Kalkulation anhand der tatsächlichen Kosten sind der Tabelle (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Begründung zu 3. für die Veränderung der Betreuungszeit

Das KiTaG hat die Möglichkeit der Randzeitenbetreuung geschaffen. Die Anpassung führt zu einer übersichtlicheren Darstellung und einer Vereinfachung bei der Ausgestaltung des Betreuungsplatzes. Durch diese Möglichkeit kann die Betreuungszeit von durchschnittlich täglich 8,1 Stunden auf 8 Stunden reduziert werden, was auch die Reduzierung der Betreuungskosten bedeutet. Bedarfsgerecht kann dann die angebotene Randzeitbetreuung dazu gebucht werden.

Somit muss die Entgeltordnung in den Punkten 2 und 3 entsprechend zum neuen Kindergartenjahr 2025/2026 angepasst werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Festlegung des Stundensatzes auf 5,00 EURr eine wöchentliche Betreuungsstunde erfolgte durch die am 27.03.2025 von der Bürgerschaft beschlossene „Satzung der Hansestadt Lübeck zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung in der Kindertagesbetreuung“ und führt zu folgenden finanziellen Auswirkungen durch die Einnahmen der zu erhebenden Elternbeiträge.

Die Mindereinnahmen betragen 146.963 EUR für 2025 und liegen ab dem Kalenderjahr 2026 bei 352.711 EUR jährlich. Die Mindereinnahmen werden von der Hansestadt Lübeck, finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung, kompensiert, die entsprechenden Mehraufwendungen wurden beim Produkt 365001 im Zuge der VO 2024/13365-01-01 berücksichtigt.

Die Neuberechnung der kalkulierten, tatsächlich anfallenden Verpflegungskosten führt zu Mehreinnahmen in 2025 von 580.125 EUR und liegt ab dem Kalenderjahr 2026 bei 1.392.000 EUR jährlich. Diese Mehreinnahmen dienen der Deckung der tatsächlichen Kosten. Im Saldo ergibt sich 2025 ein Mehrertrag von 433.161 EUR und ab 2026 ein Mehrertrag von 1.039.588 EUR. Ausgehend von 20 Betreuungstagen im Monat kostet die Verpflegung pro Tag / Kind 5,80 EUR (bei der Berechnung werden 12 Monate zugrunde gelegt).

Aktuell beziehen Familien von 634 Kindern, welche in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut werden, Leistungen nach dem Gesetz zur Bildung und Teilhabe (BuT). Im Rahmen von BuT werden bei diesen Familien die entstehenden Verpflegungskosten durch Bundesmittel getragen. Bei den in 2026 dargestellten Mehrerträgen im Saldo (1.039.588 EUR) entfallen damit 486.000 EUR auf BuT Mittel.

Ferner kommt es durch die Einführung des Beitragsdeckels auf 5,00 EUR pro Betreuungsstunde zu Mehraufwendungen im Produkt 365001 im Umfang von rund 525.000 EUR in 2026 (1820 Kinder in städtischen Kitas x 24 € monatlicher Kompensation bei durchschnittlich 40 Betreuungsstunden pro Woche x 12 Monate).

 

Gesamtstädtisch betrachtet stellt sich die Situation für 2026 ff wie folgt dar:

Mehrerträge bei Produkt 365002:   1.039.588 EUR

hiervon durch BuT übernommen:      - 486.000 EUR
Mehraufwendungen durch Beitragsdeckel

Produkt 365001:      - 525.000 EUR

Echte“ Mehrerträge          28.588 EUR

 

Den Mehrerträgen stehen Aufwendungen des Trägers für Verpflegungskosten gegenüber.

 

Änderungen

Alle Änderungen sind aus der in Anlage 2 aufgeführten Synopse ersichtlich. Es handelt sich dabei um folgende Änderungen:

 

Ziffer 2

2.2 Redaktionelle Anpassung: Erweiterte Betreuungsangebote im Sinne dieser Entgeltordnung bedeuten über die Kernzeitenhinaus verlängerte Betreuungszeiten. (Kernzeiten - s. dazu Betreuungsvertrag).

Eine Die erweiterten Halbtagsbetreuungen für Kinder gem. Ziffer. 3.1 a) und f) können maximal 6 Stunden betragen und enden spätestens um 14 Uhr

 

Ziffer 3

3.1

a, d, e, f, i, j (alt) entfallen

b, c, g, h, k, l, m (alt) werden geändert und neu durchnummeriert in a-g

h, i kommen hinzu (Randezeitenbetreuung)

Anpassung der Entgelte unter Berücksichtigung des auf 5,00 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde festgelegten Betrags in der „Satzung der Hansestadt Lübeck zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgeltenr die Betreuung in der Kindertagesbetreuung“ in der Fassung vom 27.03.2025.

Die Betreuungszeit 5 Stunden entfällt aufgrund zu geringer Nachfrage.

 

3.1 d, e, f, i, j, k, l, m: Redaktionelle Anpassung dient der Vereinfachung.

 

Ziff.3.1 a bis Ziff.3.1 i

Die Beträge werden 2x jährlich im Juli und im Dezember erstattet. Beträge unter 2 EUR / wöchentlich werden nicht erstattet.

 

Ziffer 4

4.a Anpassung des monatlichen Verpflegungsentgeltes (Kalkulation siehe Anlage 5). Zudem entfällt der Satz „In Ganztagseinrichtungen ist bei einer Betreuung über 12:30 Uhr hinaus ein Mittagessen in Anspruch zu nehmen, Einzelabsprachen innerhalb der Einrichtungen sind möglich."

 

4.b Anpassung des Verpflegungsentgeltes für einzelnen Tag

 

4.2 Redaktionelle Anpassung

 

Ziffer 11

Redaktionelle Anpassung

 

Ziffer 19

19. Die geänderte Entgeltordnung tritt zum 01.08.2025 in Kraft.



 


Anlagen

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Geplante Entgeltordnung zum 01.08.2025 mit Synopse der bisherigen Fassung

3. Verpflegungskostenkalkulation

4. Stellungnahme der Elternbeiräte der Städtischen Kindertageseinrichtungen

5. Stellungnahme der KEV/SEV (Stadtelternvertretung)
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen (58 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Geplante Entgeltordnung zum 01.08.2025 mit Synopse der bisherigen Fassung (82 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Verpflegungskostenkalkualtion (48 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 Stellungnahme der Kita-Beiräte (403 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Stellungnahme der KEV_SEV (Stadtelternvertretung) (1791 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Elternbrief zur Änderung der EGO 2025 (74 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Begründung zur Änderung der EGO zum 1.8.2025 (141 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Rückmeldung zur Anpassung_EGO (469 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Antwortformular zur Änderung der EGO 2025 (74 KB)    
Stammbaum:
VO/2025/14188   Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck   4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2025/14188-01   Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
VO/2025/14188-02   Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
VO/2025/14188-03   Stellungnahmen der Elternvertretungen im Nachgang zur Vorlage VO/2025/14188 mit der Bitte um Kenntnisnahme   4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen   Blanko